Ratgeber

Wasserschaden — was tun?

Der praxisnahe Notfall-Leitfaden: erste Schritte, Versicherungsablauf und wann der Profi nötig ist.

Wasserschaden auf einen Blick

Bei einem Wasserschaden zählt jede Minute. Die Reihenfolge ist immer dieselbe: (1) Hauptabsperrung schliessen, (2) Strom abschalten, (3) bewegliches Inventar retten, (4) Schaden dokumentieren mit Fotos, (5) Versicherung informieren, (6) Sanitärfachbetrieb anrufen. Im Kanton Bern deckt die Gebäudeversicherung (GVB) Schäden am Gebäude, die Hausratversicherung Schäden am Inventar — bei normaler Sorgfalt. Folgeschäden durch Feuchtigkeit (Schimmel, Mauerwerk) entstehen innerhalb 24–48 Stunden, schnelles Eingreifen begrenzt den Gesamtschaden erheblich. Axora ist Mo–Fr 07:30–17:00 unter 031 951 70 00 erreichbar — und priorisiert akute Schadensfälle.

Sofortmassnahmen — was Sie jetzt tun

Bei akutem Wasserschaden sind die ersten 10 Minuten entscheidend. Diese sechs Schritte in dieser Reihenfolge:

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    Hauptwasserabsperrung schliessen

    Im Keller / Hausanschlussraum. Bei Wohnungen meist im Bad-Schrank oder Korridor. Quer zum Rohr = zu. Wenn Sie die Hauptabsperrung nicht finden: Stockwerks-Verteiler oder Strangregulierventil bedienen.

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    Strom in betroffenen Räumen abschalten

    Am Sicherungskasten die entsprechenden Sicherungen ausschalten. Bei Wasser an Steckdosen oder im Elektroverteiler: Hauptschalter komplett auf null. Niemals nasse Elektrogeräte berühren.

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    Bewegliches Inventar retten

    Elektronik, wertvolle Möbel, Teppiche, Bücher, Dokumente — aus dem Wasserbereich entfernen oder hochstellen. Vorhänge hochbinden. Bei Bedarf Nachbarn um Hilfe bitten.

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    Schaden dokumentieren

    Vor jeder Aufräumarbeit: Fotos und Video aus mehreren Perspektiven. Wasserstand, betroffene Räume, beschädigte Gegenstände. Wichtig für die Versicherung — keine Dokumentation, keine Erstattung.

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    Wasser abschöpfen und trocknen

    Mit Eimern und Lappen Wasser aufnehmen. Türen und Fenster öffnen, Querlüften. Wenn vorhanden: Bautrockner oder Wassersauger einsetzen. Sauggut nicht in den Abfluss leiten falls Inventarschäden — Versicherung will Bilanz.

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    Anrufe — Versicherung und Sanitärbetrieb

    Gebäudeversicherung Kanton Bern (GVB) bei Gebäudeschaden, Hausratversicherung bei Inventarschaden. Sanitärbetrieb für die Ursachenbehebung: Axora 031 951 70 00.

Hauptabsperrung — vorbeugend lokalisieren

Wer im Notfall die Hauptabsperrung sucht, verliert Minuten und damit potenziell Tausende Franken Schaden. Lokalisieren Sie jetzt, bevor etwas passiert. Übliche Stellen je Gebäudetyp:

Einfamilienhaus

Hausanschlussraum im Keller, direkt nach dem Wasserzähler. Meist ein roter oder blauer Hahn am 1¼-Zoll-Rohr. Quer zum Rohr = zu.

Wohnung im MFH

Wohnungs-Hauptabsperrung typisch im Bad-Schrank, Korridor-Verteiler oder Küchen-Spülunterschrank. Bei MFH zusätzlich Hauptabsperrung pro Steigleitung im UG-Verteiler.

Stockwerks-Eigentum

Eigene Wohnungs-Absperrung wie MFH, plus gemeinsame Strang-Absperrung im Untergeschoss-Verteiler — Hausverwaltung kennt den genauen Standort.

Geschäft / Praxis

Hausanschlussraum oder Technikraum. Bei Einkaufszentren / Bürohäusern: Hausmeisterei kennt zentrale Absperrungen. Notfall-Nummer im Mietvertrag.

Funktionsprüfung alle 6 Monate: kurz schliessen und wieder öffnen. So bleibt das Ventil gängig und Sie kennen den Drehweg. Bei verkalkten oder festgesetzten Ventilen frühzeitig durch einen Sanitärbetrieb ersetzen lassen — Kosten CHF 250–450 inkl. Montage.

Versicherungsablauf im Kanton Bern

Im Kanton Bern teilen sich zwei Versicherungen die Schadensregulierung:

Schadenart Versicherung Beispiele
GebäudeschadenGebäudeversicherung GVB (Kanton Bern, obligatorisch)Mauerwerk, Boden, Türen, fest verbaute Küche / Bad
Inventar-SchadenPrivate HausratversicherungMöbel, Elektronik, Kleidung, Bücher, Bilder
Mieter-InventarHausratversicherung des MietersEigenes Mobiliar in Mietwohnung
Geschäfts-InventarBetriebs-SachversicherungPraxisausstattung, Lager, IT

Wichtige Fristen und Pflichten:

  • Meldung innerhalb 14 Tagen — bei Verzögerung Leistungskürzung möglich.
  • Schadenminderungspflicht: Sie müssen alles Zumutbare tun, um den Schaden zu begrenzen.
  • Foto- und Video-Dokumentation vor Aufräumarbeiten.
  • Belege aufbewahren: Rechnung Trocknungsfirma, Sanitärbetrieb, Ersatzbeschaffungen.
  • Selbstbehalt: typisch CHF 200–500 je nach Police.

Bei grober Fahrlässigkeit (Wasserhahn offen gelassen, Geräte ohne Wasserstopp angeschlossen) kann die Versicherung Leistungen kürzen oder verweigern. Vorsatz (absichtliche Beschädigung) führt zur kompletten Ablehnung.

Kosten und Ablauf eines Notfalleinsatzes

Ein Sanitär-Notfalleinsatz besteht aus mehreren Phasen — Ursachenanalyse, Schadensbegrenzung, Reparatur:

Leistung Bürozeiten Notfall ausserhalb
Stundensatz PolierCHF 130–165+50–100 % Zuschlag
Anfahrt-PauschaleCHF 50–120+50–80 %
Material (Pauschal)CHF 50–500CHF 50–500
Typische Reparatur-RangeCHF 300–1'500CHF 500–2'500

Bei Versicherungsfällen rechnen wir direkt mit der GVB oder Hausratversicherung ab — Kunden bezahlen meist nur den Selbstbehalt (CHF 200–500). Bei Bestandskunden mit Wartungsvertrag Sanitär bieten wir erweiterte Erreichbarkeit und Pauschalrabatte auf Notfalleinsätze. Mehr: Wartungsvertrag und Sanitär-Notfall Bern.

Vorbeugung — bevor es passiert

Schläuche prüfen

Wasch- und Spülmaschinen-Schläuche alle 2–3 Jahre sichten. Tausch nach 5–7 Jahren — Material ermüdet und reisst dann oft unvermittelt.

Ferien-Routine

Vor jeder längeren Abwesenheit: Hauptwasserabsperrung schliessen. Spül- und Waschmaschine entleeren. Boiler bleibt eingeschaltet (Frostschutz).

Leitungsalter prüfen

Verzinkstahlleitungen (häufig in Häusern vor 1985) und alte Kupferleitungen mit Pinholing sind klassische Bruchstellen. Sichtprüfung alle 5 Jahre, Druckprobe bei Verdacht.

Wasserstopp-Geräte

Aquastop bei Waschmaschine und Geschirrspüler (oft schon integriert). Smart-Home-Wassermelder im Keller / Bad geben Frühwarnung — Kosten ab CHF 30 pro Sensor.

Boilerwartung

Alle 3–5 Jahre mechanische Entkalkung, Anoden-Kontrolle. Mehr: Boilerentkalkung.

Hauptabsperrung gängig halten

Alle 6 Monate kurz schliessen und öffnen. Verkalkte oder festgesetzte Ventile rechtzeitig ersetzen lassen — Kosten CHF 250–450.

Häufige Fragen

Was sind die ersten Schritte bei einem Wasserschaden?

Sofort: 1) Hauptwasserabsperrung schliessen. 2) Strom abschalten. 3) Inventar retten. 4) Schaden mit Fotos dokumentieren. 5) Versicherung informieren (GVB / Hausrat). 6) Sanitärbetrieb anrufen: 031 951 70 00.

Wo ist die Hauptwasserabsperrung?

EFH: Keller, Hausanschlussraum, direkt nach Wasserzähler. Wohnung: Bad-Schrank oder Korridor-Verteiler. MFH ohne Wohnungs-Absperrung: UG-Verteiler.

Welche Versicherung deckt Wasserschäden?

Kanton Bern: Gebäudeversicherung GVB für Gebäudeschäden, Hausratversicherung für Inventar. Meldung innerhalb 14 Tagen, Selbstbehalt typisch CHF 200–500.

Wer trägt die Kosten — Mieter, Vermieter oder Versicherung?

Versicherung — abzüglich Selbstbehalt. Bei grober Fahrlässigkeit Kürzung möglich. Bei Mietsachen: Vermieter zuständig für Gebäude, Mieter-Hausratversicherung für sein Inventar.

Was kostet ein Sanitär-Notfalleinsatz?

Bürozeit: Stundensatz CHF 130–165 plus Anfahrt CHF 50–120 plus Material. Notfall ausserhalb: Zuschlag 50–100 %. Bei Versicherungsfällen Abrechnung direkt mit GVB / Hausratversicherung.

Wie verhindere ich Wasserschäden?

Hauptabsperrung lokalisieren und alle 6 Monate prüfen. Wasch-/Spülmaschinen-Schläuche tauschen alle 5–7 Jahre. Vor Ferien Hauptabsperrung zu. Boilerwartung alle 3–5 Jahre. Alte Verzinkstahlleitungen prüfen lassen.

Wann ist ein Wasserschaden ein Notfall?

Laufender, nicht stoppbarer Wasseraustritt; Wasser im Elektroverteiler; Schaden in mehreren Stockwerken; Geschäft / Praxis. Auch wenn vorerst stoppbar: Folgeschäden durch Feuchtigkeit entstehen in 24–48 Stunden.

Sanitär-Notfall — wir sind erreichbar

Mo–Fr 07:30–17:00 unter 031 951 70 00. Wir priorisieren akute Wasserschäden und sind schnell vor Ort in Bern und Umgebung.